Anders kann man die Münzverordnung der Europäischen Zentralbank nicht interpretieren. Die Verordnung ist allerdings nur die Folge eines Gesetzes der EU. Man schießt hier, wie so oft, mit Kanonen auf Spatzen oder treibt teuren Aufwand mit fraglichem Nutzen. Sicherlich sind Münzen auch Geld und müssen genauso behandelt werden, wie Banknoten. Das heißt, Fälschungen sind aus dem Verkehr zu ziehen und die Umlauffähigkeit der Scheine, wie der Münzen muss sichergestellt sein. Dazu hat die EZB vor etlichen Jahren das so genannte Framework definiert, zu deutsch: Die Rahmenrichtlinien für das Recycling (oder Wieder-in-Verkehr-bringen) von Bargeld. Das Framework sorgt dafür,dass fälschungsverdächtige Banknoten angehalten und aus dem Verkehr gezogen werden. Es stellt sicher, dass die Banknoten nicht allzu verschlissen an die Kunden ausgegeben werden. Das ist notwendig und richtig, denn die Fälscherbanden sind sehr aktiv und wenn hier nicht oft und sorgfältig kontrolliert wird, kann durchaus ein nicht zu vernachlässigender volkswirtschaftlicher Schaden durch Falschgeld entstehen. Nicht zu vergessen, der Schaden für den betroffenen Menschen. Außerdem sinkt das Vertrauen der Bürger in das Geld und damit in die Zentralbank. Das Falschgeldaufkommen ist tatsächlich sehr gering mit nur 50.000 Fälschungen pro Jahr in Deutschland und ca. 670.000 in ganz Europa im Wert von knapp 32 Millionen Euro (in ganz Europa). Zum Vergleich, der Kreditkartenbetrug beträgt über 1,5 Milliarden. Gefälscht werden Notenwerte, bei denen es sich lohnt, also ab 2o EUR aufwärts.
Bei Münzen ist der Aufwand beim Fälschen um ein Mehrfaches höher, der Schaden marginal. Heute tauchen in Deutschland für weniger als 100.000 EUR gefälschte Münzen pro Jahr auf. Die heute eingeführten Kontrollen reichen also völlig aus. Wenn man die Münzen genauso behandeln will, wie die Banknoten, und daraufhin laufen die Bestrebungen der EU Bürokraten langfristig hinaus, muss jede Bank die eingezahlten Münzen sofort auf fälschungsverdächtige und unfitte prüfen. Unfitte müssen einbehalten, aber gutgeschrieben werden. Fälschungsverdächtige Münzen müssen einbehalten werden, aber nicht gutgeschrieben. Bei Scheinen müssen sogar die Personalien des Einzahlers festgestellt werden. Einfach wechseln ist nicht. Heutzutage werden viele Münzen an SB Automaten eingezahlt. Diese geben nicht erkennbare Münzen (und das sind ausländische, kaputte und auch die meisten verdächtigen) einfach zurück. Das darf aber nicht mehr sein. Ein Witz. Der Aufwand bei der Münzannahme ist so hoch, dass viele Banken und Sparkassen diesen Service nur noch vereinzelt oder gar nicht mehr anbieten. Als Folge werden die Menschen die (kleinen) Münzen nicht mehr aufheben, sondern wegwerfen, wie das in Großbritannien oft geschieht. Oder die Menschen werden weniger bar bezahlen. Das kann doch wohl nicht das Ziel der EU sein. Man stiehlt sich so langfristig aus der Verantwortung ein sicheres Zahlungsmittel anzubieten. Man überlässt die Menschen skrupellosen und nur am Profit orientierten Zahlungsdienste Anbietern und Spekulanten. Wer bestimmt denn hier die Politik der EU beim Geld? Liefert man sich den Lobbyisten jetzt völlig aus? Sicherlich gewagte, aber durchaus folgerichtige Überlegungen. Die Bundesbank ist sicherlich nicht glücklich über diese Entwicklung. Da weiß man auch warum.